Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Eigentümer von Streuobstbäumen,
großkronige Obstbäume in Streuobstwiesen prägen auch in unserer Gemeinde die Landschaft und bieten Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Diese besondere Kulturlandschaft bleibt nur erhalten, wenn wir sie pflegen und nutzen. In den letzten Jahren ist vermehrt festzustellen, dass die Bäume in Streuobstbeständen gerodet bzw. nicht mehr oder nur schlecht gepflegt werden. Durch die fehlende oder mangelhafte Pflege ist ihre Lebensdauer erheblich kürzer als bei wieder-holtem fachgerechtem Schnitt.
Die baden-württembergische Landesregierung hat bereits in den vergangenen 10 Jahren mit dem „Fördermodul Baumschnitt – Streuobst“ mitgeholfen, die Arbeit der Menschen wertzuschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern. Die mit mehreren Mio. EUR geförderte Maßnahme war landesweit ein großer Erfolg. Diese Aktion soll um weitere 3 Jahre verlängert werden.
Um die Förderung zu erhalten, sind auf der Gemarkung der Gesamtgemeinde mindestens 100 großkronige, starkwüchsige und in weiträumigem Abstand auf Streuobstwiesen (nicht: Hausgär-ten) stehende Hochstämme (insbesondere Äpfel, Birnen) innerhalb der 3 Jahre wenigstens einmal fachgerecht zu schneiden. Voraussetzung ist eine Stammhöhe der Bäume von mindestens 1,40 m. Je geschnittenem Baum ab dem 3. Standjahr kann eine Förderung von 18,00 EUR gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht allerdings nicht, da auch noch ein EU-rechtlicher Fördervorbehalt besteht.
Die Gemeinde Engelsbrand und der örtliche Obst- und Gartenbauverein rufen die Eigentümer
von Streuobstbeständen auf, sich an der Aktion zu beteiligen.
Um eine Übersicht über die Bereitschaft der Eigentümer von Streuobstbäumen zu erhalten, an der Aktion „Baumschnitt – Streuobst“ ab Frühjahr 2026 mitzuwirken, bitten wir bis zum 06.01.2026 um telefonische oder schriftliche Rückmeldung bei Karl Kloz, Bergstraße 36, 75331 Engelsbrand, Tel.: 07082/7036, unter Angabe der Parzellennummer(n) und der Zahl der Bäume. Ein Sammelförde-rungsantrag für die Schnittzeiträume Frühjahr 2026, 2026/2027 und 2027/2028 ist beim Regie-rungspräsidium Karlsruhe spätestens zum 15. Januar 2026 durch den OGV Engelsbrand zu stellen. Die Teilnehmer erhalten dazu rechtzeitig eine Teilnahmeerklärung (amtliches Formblatt) und ein vereinsinternes Blatt.